Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Massage, Lymphdrainage, Fango etc.) können verordnet werden, wenn sie notwendig sind eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
- Krankheitsbeschwerden zu lindern,
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
Wer kann Verordnungen über Heilmittel ausstellen?
- Hausärzte,
- Fachärzte,
- Zahnärzte, Kieferorthopäden
Wie viele Verordnungen (VO) kann mir mein Arzt ausstellen?
Das ist abhängig von Ihrem Beschwerdebild. Die Heilmittelrichtlinien unterscheiden hier in einen kurzfristigen (6 VO), mittelfristigen (bis 18 VO) oder längerfristigen (bis 30 VO) Bedarf. Der Arzt darf allerdings max. 6 Behandlungen/Rezept verordnen.
Ist darüber hinaus noch weitere Therapie nötig, so kann der Arzt auch weitere Verordnungen ausstellen (außerhalb des sog. "Regelfalls"), muss die Weiterverordnung dann aber auf dem Rezept kurz begründen.
Darf der Arzt noch "Massage" verordnen?
Selbstverständlich ist die Massagetherapie nach den gültigen Heilmittelrichtlinien verordnungsfähig. Bei z.B. Muskelspannungsstörungen ist sie sogar das vorrangige Heilmittel. Die Höchstmenge ist allerdings im Regelfall auf 10 Anwendungen beschränkt.
Wann muss ich mit der verordneten Therapie beginnen?
Wenn der Arzt keine anderen Angaben zum Therapiebeginn auf dem Rezept vermerkt hat, muss innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum mit der Therapie begonnen werden.
Darf die verordnete Therapie unterbrochen werden?
In der Regel nicht, allerdings können wichtige Gründe eine Therapieunterbrechung erforden. Wichtige Gründe könnten sein:
- Krankheit der Therapeuten,
- Krankheit des Patienten (z.B. Grippe, starke Übelkeit o.ä.),
- Urlaub des Patienten oder Therapeuten.
Wieviel muss ich für die Therapie selbst bezahlen?
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus der Rezeptgebühr (10 €/Rezept) und 15% des Wertes der Verordnung. Dieser Wert wiederum hängt ab von der Art des verordneten Heilmittels und
ist von Kasse zu Kasse
etwas unterschiedlich.
Beispiel:
Sie sind bei der AOK versichert und erhalten ein Rezept über 6 x KG (Krankengymnastik). Ihr Eigenanteil für alle 6 Behandlungen beträgt derzeit 18,10 €.
Ich bin befreit von Zuzahlungen beim Arzt. Muss ich trotzdem einen Eigenanteil beim Physiotherapeuten bezahlen?
Leider ja, außer Sie besitzen eine Befreiung von sämtlichen Zuzahlungen. Diese müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Sind mehr als sechs Behandlungen im Quartal möglich?
Selbstverständlich! Krankheiten richten sich ja auch nicht nach dem Kalender.
Zahlt die Krankenkasse alle Behandlungen?
Jederzeit, wenn sie der Arzt verordnet hat.
Muss ich nach einer Behandlungsserie immer eine Therapiepause von zwölf Wochen machen?
Natürlich nicht, denn Beschwerden richten sich nicht, wie schon erwähnt, nach dem Kalender! Entsprechend der Heilmittelrichtlinien kann Ihr Arzt jederzeit weitere Therapien verordnen, wenn er es für medizinisch notwendig erachtet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an unsere geschulten Rezeptionskräfte oder an Ihre Krankenkasse!
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